Unter Einlage sind die nach den Gesellschaftsvertrag zur Förderung des Gesellschaftszwecks zu leistenden, bereits bewirkten Beiträge zu verstehen.
Blog vom Fachanwalt für Gesellschaftsrecht seit 2008
Unter Einlage sind die nach den Gesellschaftsvertrag zur Förderung des Gesellschaftszwecks zu leistenden, bereits bewirkten Beiträge zu verstehen.