Personengesellschaften die auf Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet sind, haben per gesetzlicher Regelung (§ 105 Abs. 1, § 161 Abs. 1 HGB) die Gesellschaftsform der OHG (offene Handelsgesellschaft) oder der KG (Kommanditgesellschaft). Eine Gesellschaft die als GbR gegründet wurde aber als Handelsgesellschaft betrieben wird, wandelt sich somit automatisch in eine OHG oder KG um.
Handelsgewerbe meint dabei jedes gewerbliche Unternehmen, das einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Kein Handelsgewerbe liegt hingegen bei freien Berufen vor.