Handelsregister

Das Handelsregister ist ein örtliches Verzeichnis, das Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute eines Gebiets enthält. Es wird vom örtlichen Registergericht geführt und informiert über die wesentlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse von Kaufleuten und Unternehmen. Es dient der Sicherheit und Transparenz des Geschäftsverkehrs. Da Unternehmen und Kaufleute ihre Geschäfte häufig und mit hohem wirtschaftlichen Umfang tätigen, sollen ihre Vertragspartner zur Einschätzung ihres Risikos Einsicht in die Rechts- und Wirtschaftsverhältnisse der kaufmännischen Vertragspartei erhalten. Die Einsichtnahme steht dabei jedermann zu und erfolgt beim zuständigen Registergericht. Eine Eintragungspflicht gilt dabei beispielsweise bezüglich der Rechtsform und des Sitzes des Unternehmens, der Geschäftsführung, des Gesellschafter- und Kommanditistenbestands und einer möglichen Insolvenz. Über die erstmalige Eintragung hinaus besteht eine Aktualisierungspflicht bei Änderungen hinsichtlich der eintragungspflichtigen Tatsachen.