Innen-Gesellschaft

Unter der Innen-Gesellschaft ist das Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander zu verstehen, die Gesellschafter verpflichten sich hierbei die Erreichung eines bestimmten gemeinsamen Zweckes zu verfolgen. Dieses Rechtsverhältnis ist dabei ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen den Gesellschaftern. Der Unterschied zur Außen-Gesellschaft besteht darin, dass die Innen-Gesellschaft ein reines Schuldverhältnis ist und kein eigenes Vermögen halten kann. Sie ist somit nicht rechtsfähig, sodass sie nicht am Rechtsverkehr teilnehmen und nach außen als Gesellschaft auftreten kann (siehe Außen-Gesellschaft). Beispiel für eine reine Innen-Gesellschaft ist die Lotto-Tippgemeinschaft, die nach innen den Zweck der Aufteilung eines möglichen Lottogewinns hat, bei der aber nach außen alle Gesellschafter als einzelne und eigenständige Spieler auftreten.