Ist-Kaufmann

Ist-Kaufmann iSd § 1 HGB ist wer ein Handelsgewerbe betreibt. Der Begriff des Handelsgewerbes wiederum umfasst nach § 1 Abs. 2 HGB jeden Gewerbebetrieb, der nach seiner Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erforderlich macht. Diese wenig aufschlussreiche Definition setzt zwei weitere Anforderungen voraus, zum einen den Gewerbebetrieb zum anderen einen gewissen Umfang und Art des Betriebs der eine kaufmännische Führung des Geschäfts notwendig macht. Als Gewerbe ist jede selbstständige und nicht künstlerische, wissenschaftliche oder freiberufliche Tätigkeit, die auf Gewinnerzielung durch einen auf Dauer gerichteten Geschäftsbetrieb abzielt, zu verstehen. Eine kaufmännische Führung der Geschäfte wird nach h.M. bei allen Betrieben notwendig die eine gewisse Größe haben, ausgeschlossen sind somit nur Kleingewerbe. Der Ist-Kaufmann ist wie sein Name schon sagt Kaufmann kraft seines Wesens, eine Eintragung in das Handelsregister ist bei ihm zwar gefordert wirkt aber nur deklaratorisch. Ein Ist-Kaufmann ist damit auch bei fehlender Handelsregistereintragung als Kaufmann und damit als oHG anzusehen (siehe Handelsregister).