Personengesellschaft

Personengesellschaften entstehen, wenn sich mindestens 2 Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen. Sie stehen im Gegensatz zu Körperschaften (siehe Körperschaften). Während Körperschaft eigenständige juristische Personen sind, die wie im Prinzip wie eine natürliche Person handelt und über die ein Unternehmen seine Geschäfte abwickeln kann ohne, dass die Gesellschafter dafür haften (sog. Haftungsbeschränkung), ist dies bei den Personengesellschaften mit Ausnahme der Kommanditisten in der KG nicht der Fall. Wie die Körperschaften auch sind die Personengesellschaften aber als rechtsfähig anzusehen (siehe Rechtsfähigkeit). Personengesellschaften sind personalistisch gestaltet, d.h. sie umfassen zumeist nur eine kleine Zahl von beteiligten Gesellschaftern, die sich persönlich kennen und deshalb auch eine gewisse Treuepflicht gegeneinander haben (siehe Treuepflicht). So wird das Unternehmen in der Regel auch durch einen oder mehrere Gesellschafter geführt (sog. Selbstorganschaft). Als Grundform der Personengesellschaften ist die GbR anzusehen.