Die Gewinn- und Verlustverteilung ist gesetzlich in § 722 BGB geregelt und erfolgt nach Köpfen. Sie richtet sich nach den Regeln für die Gewinnverteilung (siehe Gewinnverteilung).
Blog vom Fachanwalt für Gesellschaftsrecht seit 2008
Die Gewinn- und Verlustverteilung ist gesetzlich in § 722 BGB geregelt und erfolgt nach Köpfen. Sie richtet sich nach den Regeln für die Gewinnverteilung (siehe Gewinnverteilung).