Steuerberatung

Die neu gegründete GmbH / Unternehmergesellschaft ist bei dem zuständigen Finanzamt anzumelden und bekommt von diesem eine Steuernummer zugeteilt. Für Gesellschaften mit Sitz in München ist das Finanzamt München für Körperschaften zuständig. Dort ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung der Kapitalgesellschaft einzureichen. Hierfür ist eine Eröffnungsbilanz zu erstellen und mit dem Fragebogen gemeinsam einzureichen.

Darauf hin wird dann eine Steuernummer vergeben und mitgeteilt. Diese Steuernummer oder ggf. eine USt-Id-Nr. gehören zu den Pflichtangaben auf dem Briefpapier und vor allem der Rechnungen der GmbH.

Die Kanzlei Köster kann dabei sämtliche Korrespondenz mit dem Finanzamt und auch die Erstellung einer Eröffnungsbilanz übernehmen. Darüber hinaus können sämtliche Steuerberatungs- und Buchhaltungsarbeiten von der Kanzlei Köster übernommen werden. Damit einhergehend ist eine Beratung über verschiedene steuerliche Themen wie z. B. die richtige Rechnungstellung und die umsatzsteuerliche Behandlung des Unternehmens.