Der Aufsichtsrat zählt zu den fakultativen Organen des Vereins. Anders als Vorstand und Mitgliederversammlung ist er nicht zwingend.
Wie bei der AG kommt ihm eine Überwachungs- und Beratungsfunktion hinsichtlich der Geschäftsführung, welcher er durch ständige Diskussion und Beratung mit dem Vorstand nachkommt. Oft wird er als zusätzliche Schnittstelle zu den Vereinsmitgliedern eingeschaltet und dient damit gleichzeitig der Interessenvertretung vor dem Vorstand.
Wieviele Mitglieder den Aufsichtsrat bekleiden und wie er sich zusammensetzt, wird in der Satzung festgelegt.