Die Beendigung des Vereins besteht aus seiner Auflösung, seiner anschließenden Abwicklung (sog. Liquidation) und der Löschung aus dem Vereinsregister.
Wissenswertes für Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer seit 2008
Die Beendigung des Vereins besteht aus seiner Auflösung, seiner anschließenden Abwicklung (sog. Liquidation) und der Löschung aus dem Vereinsregister.