Als sog. Idealverein wird der gesetzliche – aber auch tatsächliche – Regelfall des nicht wirtschaftlich ausgerichteten Vereins bezeichnet.
Wissenswertes für Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer seit 2008
Als sog. Idealverein wird der gesetzliche – aber auch tatsächliche – Regelfall des nicht wirtschaftlich ausgerichteten Vereins bezeichnet.