Vereinssatzung

Die Vereinssatzung lässt sich quasi als Verfassung des Vereins bezeichnen, vgl. § 25 BGB. In ihr werden alle grundlegenden Bestimmungen sowie die Arbeitsweise des Vereins festgelegt.

Für eingetragene Vereine sieht das Gesetz in § 58 BGB bestimmte Mindestanforderungen vor. Die Vereinssatzung muss danach zwingend Bestimmungen

  • über den Ein- und Austritt von Mitgliedern,
  • darüber, ob und welche Mitgliedsbeiträge zu leisten sind,
  • über die Zusammensetzung des Vorstandes sowie
  • Bestimmungen über die Modalitäten der Mitgliederversammlung

bereithalten.

Ansonsten bietet die Vereinssatzung eine willkommene Möglichkeit von einigen der gesetzlichen Vorschriften abzuweichen, vgl. § 40 BGB.