Vertragsrecht

Pacta sunt servanda – zu deutsch: Verträge sind einzuhalten.

An diesem Grundsatz orientiert sich auch das deutsche Vertragsrecht. Aus diesem Grund hat es sich in der begleitenden Rechtsberatung für Unternehmen bewährt, Verträge entweder gleich nach den eigenen Bedürfnissen individuell zu entwerfen oder von dritter Seite vorgegebene Verträge auf Fallstricke hin überprüfen zu lassen. Diese vorgelagerte Prüfung verhindert oft spätere Missverständnisse über den Vertragsinhalt und möglicherweise daraus resultierende Gerichtsverfahren. Außerdem lässt sich die eigene Position in einer Geschäftsbeziehung stärken, wenn man sich einer guten vertraglichen Absicherung bewusst ist.