Der Vorstand kann für die Auflösung seines Dienstverhältnisses eine Entschädigung in Form einer Abfindung erhalten.
Wissenswertes für Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer seit 2008
Der Vorstand kann für die Auflösung seines Dienstverhältnisses eine Entschädigung in Form einer Abfindung erhalten.