Beirat

Der Beirat ist ein freiwillig eingerichtetes Gremium, dessen Aufgabe, ähnlich wie beim Aufsichtsrat, meist in der Beratung und Überwachung des Vorstandes, liegt. Darüber hinaus kann durch die Aufnahme bestimmter Personen ein gewünschter Einfluss auf das Image der Gesellschaft genommen werden. Da ein Beirat lediglich fakultativ errichtet wird, lässt sich dessen Ausgestaltung hinsichtlich der Zusammensetzung und Arbeitsweise deutlich flexibler gestalten als die des gesetzlich geregelten Aufsichtsrates.