Der Notar ist ein vom Staat beauftragtes, unabhängiges Organ der Rechtspflege und Amtsträger. Zuständig ist der Notar vor allem für Beurkundungen von Verträgen.
Blog zum Gesellschaftsrecht seit 2008
Der Notar ist ein vom Staat beauftragtes, unabhängiges Organ der Rechtspflege und Amtsträger. Zuständig ist der Notar vor allem für Beurkundungen von Verträgen.