Beherrschender Gesellschafter

Unter einem beherrschendem Gesellschafter versteht man einen solchen Gesellschafter, der wenigstens zu 50% an der GmbH beteiligt ist.

Welche Auswirkungen diese Position auf die Rechte und Pflichten des Gesellschafters hat sowie weitere interessante Artikel zum Thema „Gesellschafter einer GmbH“ finden Sie übrigens im Bereich „GmbH Recht FAQ„.

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