Bestellung des Gmbh Geschäftsführers

Als Bestellung wird die Ernennung einer zwingend natürlichen, unbeschränkt geschäftsfähigen Person (§ 6 II GmbHG) zum Geschäftsführer einer GmbH bezeichnet.

Die Bestellung kann bereits durch den Gesellschaftsvertrag oder durch Gesellschafter- und Gerichtsbeschlüsse erfolgen, § 6 III iVm. §§ 35 ff. GmbHG.

Einen ausführlichen Artikel darüber, warum die GmbH einen Geschäftsführer braucht und wie dieser bestellt wird sowie weitere interessante Beiräge rund um die GmbH finden Sie im Bereich „GmbH Recht FAQ

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