Der Begriff des Eigenkapitalersetzenden Darlehens beschreibt die Behandlung von Gesellschafterdarlehen im Insolvenzfall. Durch das MoMiG ist dieses Rechtsinstitut mit seinen Regelungen in §§ 30, 31 GmbHG (a.F.) abgeschafft worden.
Nunmehr sind die Regelungen des Insolvenzrechts anzuwenden (§ 135 InsO), wonach Gläubiger Darlehensrückzahlungen an GmbH-Gesellschafter anfechten können, wenn die Rückzahlung innerhalb eines Jahres vor einem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über die GmbH erfolgt ist.
Die alten Regelungen finden noch Anwendung auf solche Altfälle noch Anwendung finden, in denen sowohl Gewährung, als auch Rückzahlung des Gesellschafterdarlehens vor dem 1. November 2008 erfolgten.