Gemeinnützigkeit

Gemeinnützigkeit eines Unternehmens oder einer Gesellschaft bedeutet, dass diese ihre Tätigkeit darauf richtet dem Nutzen und Wohl der Allgemeinheit zu dienen.

Eine gemeinnützige GmbH genießt Steuerprivilegien in vielen Gesetzen (z.B. § 3 Ziff. 6 GewStG, § 3 Abs. 1 Nr. 3 GrStG). Wesentlich für die Befreiung von der Steuerpflicht ist, dass die GmbH unmittelbar und ausschließlich gemeinnützig ist, d.h. die GmbH verfolgt selbst und nur den steuerbegünstigenden Satzungszweck. Eine Erwerbstätigkeit die daneben erfolgt ist nicht hinderlich.

Die Gemeinnützigkeit und die daraus erwachsenden Steuervorteile wurden übrigens auch für die Unternehmergesellschaft (UG) anerkannt, wie sie diesem Artikel entnehmen können!

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