Gründung einer GmbH

Die Gründung einer Gesellschaft beschreibt den Zeitraum vom ersten Entschluss eine Gesellschaft zu bilden, bis zum endgültigen Bestand dieser.

Man Unterscheidet hierbei folgende Stadien:

  • Entschluss zur Gründung (Vor-Gründer-Gesellschaft)
  • Anfertigung des Gesellschaftsvertrages
  • Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages (Vor-GmbH)
  • Bestellung der Organe (siehe zu diesen folgenden Artikel)
  • Aufbringung des Stammkapitals
  • Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister

Der Gründung der GmbH sowie weiteren Interessanten Thematiken rund um die GmbH sind in dem Unterbereich „GmbH Recht FAQ“ ürigens ausführliche Artikel gewidmet. Schauen Sie doch mal vorbei!

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