Kapitalerhöhung

Als Kapitalerhöhung wird die Aufstockung des Stammkapitals einer GmbH bezeichnet.

Die Kapitalerhöhung kann auf zwei Wegen erfolgen:

  1. Umwandlung von Rücklagen
  2. Zuführung von Einlagen zum Stammkapital (§§ 5557a GmbHG)

In Beiden Fällen ist grundsätzlich ein Gesellschafterbeschluss erforderlich, da insbesondere die Änderung über das Stammkapital einer Änderung der Satzung bedürfe.(-> Satzungsänderung).

Die Einführung weiterer Einlagen bildet neue Geschäftsanteile an der GmbH die nicht zwingend von Gesellschaftern übernommen werden müssen, sondern auch den Erwerb neuer Gesellschafter ermöglicht.

Einen ausführlichen Artikel zu dem Thema Kapitalerhöhung bei der GmbH finden Sie übrigens auch in dem Unterbereich „GmbH Recht FAQ„!

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