Notar

Der Notar ist ein vom Staat beauftragtes, unabhängiges Organ der Rechtspflege und Amtsträger. Zuständig ist der Notar vor allem für Beurkundungen von Verträgen.

Der Notar ist ein von den Vertragsschließenden Parteien unabhängiges Organ, welches über die Folgen des Vertrages neutral aufklärt.

Ein Notar wird vor allem bei der Gründung der GmbH relevant – was Sie hierzu wissen müssen lesen Sie in dem gesonderten Unterbereich in der Rubrik „GmbH Recht FAQ„!

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