Was ist in einem Gesellschaftsvertrag geregelt?

Das Gesetz knüpft an diesen Grundstein der GmbH-Gründung zwingend einzuhaltende Anforderungen. Der Inhalt der Satzung muss daher in jedem Fall umfassen (§ 3 GmbHG):

  • Firma und Sitz der Gesellschaft
  • Gegenstand des Unternehmens (Unternehmenszweck)
  • Betrag des Stammkapitals (Nominalbetrag)
  • Zahl und Nennbeträge der jeweiligen Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter durch Stammeinlagen übernimmt

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