Gesellschafterversammlung: Treuwidrige Entlastung des Geschäftsführers
Solange der Versammlungsleiter einer GmbH-Gesellschafterversammlung nicht das Abstimmungsergebnis feststellt, kann seitens der Gesellschafter mit einer Feststellungsklage nach § 256 ZPO die Frage geklärt werden, ob denn überhaupt ein Beschluss gefasst wurde und welchen Inhalt dieser hat. Wird Druck aufgebaut einen GmbH Geschäftsführer zu entlasten, obwohl in diesem Moment bereits Pflichtverletzungen im Raum standen, diese jedoch … Weiterlesen