Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers wegen fehlender Kontrolle

Das OLG Thüringen hat am 12.08.2009 (Az: U 244/07) entschieden, dass dem Geschäftsführer, der es versäumt hat, ein Kontrollsystem in der Buchhaltung einzurichten, welches auch Scheinbuchungen verhindert, gekündigt werden kann. Dies gilt für den Geschäftsührer eines Konzerns auch hinsichtlich Konzerntochtergesellschaften.

Satzungsänderung Muster-protokoll: Sitzverlegung / Änderung Firmierung

Das OLG München hat am 03.11.2009 (Az: 31 Wx 131/09) eine (weitere) wichtige Entscheidung zum Umgang mit Satzungsänderungen nach Verwendung des Musterprotokolls getroffen. Hiernach ist eine Änderung des Wortlauts des Musterprotokolls in bestimmten Fällen zwingend erforderlich; nämlich dann, wenn das Musterprotokoll andernfalls eine inhaltlich falsche Aussage treffen würde.

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