Haftungsbeschränkung, Reputationsgewinn oder steuerrechtliche Vorteile – mannigfache Gründe können für einen Rechtsformwechsel von einem bestehenden Einzelunternehmens hin zu einer Kapitalgesellschaft sprechen. Für die involvierten Berater gilt es allerdings bei der Durchführung des Wechsels einige Klippen, steuerrechtlicher- und gesellschaftsrechtlicher Natur, zu umschiffen.
Monat: Juni 2015
D&O-Versicherung: Verschaffungsklauseln
Soll eine Gesellschaft einen neuen Geschäftsführer bekommen, konzentrieren sich die Gesellschafter und der Geschäftsführer bei den Vertragsverhandlungen meist auf Dinge wie Bezüge, Versorgungsleistungen und Dienstwagen (siehe hierzu den Artikel über die Gehaltsbestandteile). Also all die Dinge die zumindest auf Seiten des Geschäftsführers die Stimmung heben. Was meist nur am Rande behandelt wird, ist der Vertragspassus hinsichtlich der Verschaffung einer D&O-Versicherung. Eine solche sichert Organe der Gesellschaft bei Vermögensschäden ab, die diese im Zuge ihrer Tätigkeit verursachen.