Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Alternative zur GmbH

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gehört zu den Personengesellschaften und kann ohne großen Aufwand von mindestens zwei Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes, der nicht kaufmännischer Natur ist, gegründet werden. Ein Mindeststartkapital ist nicht erforderlich. Allerdings haften Sie bei der Gründung einer GbR auch mit dem Privatvermögen! Wir wollen hier die Vor- aber auch Nachteile dieser Gesellschaftsform aufzeigen.

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