Die Abfindung eines Gesellschafters nach dem Stuttgarter Verfahren

Oftmals findet sich in älteren Verträgen eine Abfindungsklausel, bei welcher die Wertberechnung nach dem sog. Stuttgarter Verfahren zu erfolgen hat. Ursprünglich wurde das Stuttgarter Verfahren eingeführt, um Unternehmenswerte für die Berechnung von Erbschafts- und Schenkungssteuer (im Wege einer Schätzung) einzusetzen. Seit der Erbschaftssteuerrechtsreform 2009 wird das Verfahren auch für diese Zwecke nicht mehr eingesetzt. Es wurde aufgrund seiner verfehlten Ergebnisse gar für verfassungswidrig erklärt.

Gerade Gesellschaftsverträge, die vor dem Jahre 2009 abgeschlossen wurde, beinhalten jedoch noch diese Klausel. Heute wird sie in der Praxis faktisch nicht mehr in Gesellschaftsverträgen als Berechnungsmethode für die Abfindung verwendet.

Dieses Bewertungsverfahren ist sehr formal unf führt zu Ergebnissen, die erheblich von dem wirklichen Wert einer Beteiligung oder eines Geschäftsanteils abweichen. Die Abweichung kann dabei theoretisch in beide Richtungen stattfinden.

Unwirksamkeit im Steuerrecht – Wirksamkeit im Gesellschaftsrecht

Trotz dieser offenkundigen und bekannten Schwierigkeiten ist eine entsprechende Klausel in Gesellschaftsverträgen wirksam,

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Darstellung verschiedener Wege aus der GmbH auszuscheiden

Welche Möglichkeiten gibt es, aus einer GmbH auszuscheiden?

Die dauerhafte Mitgliedschaft in einer GmbH ist an eine Vielzahl von Bedingungen geknüpft. Neben dem wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft, stellen auch die Beziehung zu den Mitgesellschaftern und die Verwirklichung der eigenen Vorstellungen, eine nicht zu unterschätzende Größe dar.

Dieser Artikel befasst sich daher mit einer Darstellung der wesentlichen Möglichkeiten des Ausscheidens eines Gesellschafters aus seiner Gesellschaft und zeigt, dass es Wege gibt, die Fesseln der Gesellschafterstellung (sog. Vinkulierung) durch eigene Handlungen zu lösen.

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