Darstellung verschiedener Wege aus der GmbH auszuscheiden

Welche Möglichkeiten gibt es, aus einer GmbH auszuscheiden?

Die dauerhafte Mitgliedschaft in einer GmbH ist an eine Vielzahl von Bedingungen geknüpft. Neben dem wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft, stellen auch die Beziehung zu den Mitgesellschaftern und die Verwirklichung der eigenen Vorstellungen, eine nicht zu unterschätzende Größe dar.

Dieser Artikel befasst sich daher mit einer Darstellung der wesentlichen Möglichkeiten des Ausscheidens eines Gesellschafters aus seiner Gesellschaft und zeigt, dass es Wege gibt, die Fesseln der Gesellschafterstellung (sog. Vinkulierung) durch eigene Handlungen zu lösen.

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Kündigung eines Geschäftsführers bei der Einheits-KG

In einem äußerst interessanten und praxisrelevanten Urteil hat das OLG Hamburg (OLG Hamburg, Urt. v. 22.3.2013 – 11 U 27/12) wichtige Fragestellungen im Grenzbereich zwischen Arbeits- und Gesellschaftsrecht einer Antwort zugeführt. Vornehmlich ging es um die Zuständigkeit für die Kündigung eines Geschäftsführers der Komplementär GmbH in einer GmbH & Co. KG, wobei eine Fülle von Nebenkriegsschauplätzen der Kündigung ebenfalls abgehandelt wurden.

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Kündigung der Vereinbarungstreuhand an einem Geschäftsanteil

Wie kann die Vereinbarungstreuhand an einem Geschäftsanteil gekündigt werden

In der gesellschaftsrechtlichen Praxis stellt die Vereinbarungstreuhand an einem GmbH-Geschäftsanteil schon lange ein oft gewähltes Konstrukt dar. Da nur der Treuhänder in das Handelsregister eingetragen wird, lässt sich auf diese Weise beispielsweise die Einflussnahmemöglichkeit eines Konkurrenten verschleiern. Auch kann es ein Anliegen sein, Rückschlüsse vom Handelsregister auf die Vermögenssituation des Treugebers zu verhindern. Wie und ob der Treugeber nach Kündigung des Treuhandvertrages an den Geschäftsanteil herankommt, wurde vom Kammergericht Berlin geklärt. Leitsatz:

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