Wirksamkeit der Versicherung nach § 39 Abs. 3 GmbHG trotz zukünftiger Wirksamkeit der Bestellung zum Geschäftsführer

In einer interessanten Entscheidung hat sich das Oberlandesgericht Hamm mit der Frage auseinandergesetzt, ob die nach § 39 Abs. 3 GmbHG mit der Anmeldung einzureichende Versicherung des neuen Geschäftsführers wirksam ist, obwohl seine Bestellung erst an einem zukünftigen Termin wirksam werden soll.

Hierzu wurden folgende amtliche Leitsätze veröffentlicht:

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