PersG-Lexikon

Hier finden Sie ein Lexikon, welches Ihnen von A bis Z einen Überblick über die wichtigsten Rechtsbegriffe im Zusammenhang mit Personengesellschaften erläutert. Dieses Lexikon wird fortwährend erweitert. [Hinweis: Die Verlinkungen innerhalb der einzelnen Begriffserläuterungen werden nach und nach ergänzt.] A B C D E F G H I J K L M N O P Q … Mehr lesen

Die gemeinnützige GmbH

Für viele Unternehmen, die ihre Tätigkeit auf einen wohltätigen Zweck ausgerichtet haben, ist die Gründung einer hierauf zugeschnittenen gemeinnützigen GmbH (gGmbH) eine gute Alternative zur klassischen GmbH. Denn als zusätzlichen Vorteil profitiert die gGmbH auch noch von bestimmten steuerlichen Vorteilen. Häufig finden sich derartige Gesellschaftsformen in den Bereichen des Umweltschutz, Sport, Kultur, Medizin, Soziales oder … Mehr lesen

Vor- und Nachteile der Aktiengesellschaft (AG) – Überblick

Eines muss man festhalten – die Aktiengesellschaft hat einen gewissen Nimbus. Nicht umsonst firmieren ca. 3/4 der größten und erfolgreichsten Unternehmen in Deutschland unter dieser Rechtsform. Es gibt allerdings durchaus viele Anwendungsbereiche für den Mittelstand oder Startups vor dem Exit. Dieser Artikel soll die Aktiengesellschaft vorstellen und eine Übersicht über die Vor- und Nachteile bieten!

50% Rabatt auf Umfirmierung UG in GmbH

Kurzmeldung: Eine UG kann durch eine Kapitalerhöhung zur GmbH werden, indem das eingezahlte Stammkapital der UG auf 12.500 € insgesamt aufgestockt wird. Zuletzt hat das OLG Celle bestätigt, dass auch eine UG mit einer Stammkapitalerhöhung auf 25.000 Euro zur GmbH werden kann, wenn die Summe des Stammkapitals der UG zzgl. des neu eingezahlten Kapitals insgesamt … Mehr lesen

Kann man das Stammkapital später noch erhöhen?

Die Erhöhung des Stammkapitals kann z.B. erforderlich werden um die Bonität der Gesellschaft und so deren Kreditwürdigkeit zu verbessern oder etwa aus Imagegründen gegenüber Gläubigern der Gesellschaft. Die Änderung des Stammkapitalbetrags ist eine satzungsändernde Maßnahme (siehe zur nachträglichen Satzungsänderung) und bedarf daher der ¾-Mehrheit bei der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung, dessen notariellen Beurkundung und schließlich … Mehr lesen

Kann auch eine laufende Einzelfirma in eine GmbH umgewandelt werden?

Auch ein bereits laufendes Unternehmen kann in die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt werden. Umwandlung erfolgt durch Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) oder aber durch eine Einzelrechtsübertragung. Lesen Sie hierzu auch meinen umfassenden und wichtigen Artikel zu genau diesem Thema! Diesen finden Sie hier. zurück zu Gründung einer GmbH

Wie ist der Ablauf einer GmbH-Gründung?

Ablauf Formal juristisch gesehen vollzieht sich eine GmbH-Gründung in drei großen Hauptschritten. Erster Schritt ist überhaupt ein Entschluss eine GmbH gründen zu wollen. Zu diesem Zwecke folgen auch gleich der bzw. die ersten Entwurf bzw. Entwürfe eines möglichen Gesellschaftsvertrags (synonym: Satzung, siehe hierzu folgenden Artikel). Ist ein akzeptabler Vertrag ausgearbeitet erfolgt dessen Beurkundung durch einen … Mehr lesen

Kapitalerhöhung

Als Kapitalerhöhung wird die Aufstockung des Stammkapitals einer GmbH bezeichnet. Die Kapitalerhöhung kann auf zwei Wegen erfolgen: Umwandlung von Rücklagen Zuführung von Einlagen zum Stammkapital (§§ 55–57a GmbHG) In Beiden Fällen ist grundsätzlich ein Gesellschafterbeschluss erforderlich, da insbesondere die Änderung über das Stammkapital einer Änderung der Satzung bedürfe.(-> Satzungsänderung). Die Einführung weiterer Einlagen bildet neue … Mehr lesen

GmbH-Lexikon

Hier finden Sie ein Lexikon, welches Ihnen von A bis Z einen Überblick über die wichtigsten Rechtsbegriffe im Zusammenhang mit der GmbH erläutert. Dieses Lexikon wird fortwährend erweitert. Hinweise: Zu vielen der erläuterten Begriffe finden Sie ausführliche Artikel und aktuelle Rechtsprechung unter dem rechten Balken “Themenschwerpunkte”. Sämtliche Erläuterungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt ist, … Mehr lesen