Befreiung von Beschränkungen des § 181 BGB ohne Formulierungszwang

In einer interessanten Entscheidung hat sich das OLG Hamm kürzlich mit der Frage auseinandergesetzt, ob sich der Nachweis der Befreiung eines Geschäftsführers von den Beschränkungen des § 181 BGB an den Wortlaut des Gesellschafterbeschluss halten muss, oder ob dieser formfrei erfolgen kann.

Hierzu wurde folgender Leitsatz veröffentlicht:

Mehr lesen