Das OLG München hat mit Beschluss vom 17.12.2009 (Az: 31 Wx 142/09) entschieden: „Die Eintragung eines Nicht-EU-Ausländers als Geschäftsführer einer GmbH setzt nicht voraus, dass er jederzeit in die Bundesrepublik Deutschland einreisen darf.“
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Das OLG München hat mit Beschluss vom 17.12.2009 (Az: 31 Wx 142/09) entschieden: „Die Eintragung eines Nicht-EU-Ausländers als Geschäftsführer einer GmbH setzt nicht voraus, dass er jederzeit in die Bundesrepublik Deutschland einreisen darf.“