Das OLG München hat mit Beschluss vom 17.12.2009 (Az: 31 Wx 142/09) entschieden: „Die Eintragung eines Nicht-EU-Ausländers als Geschäftsführer einer GmbH setzt nicht voraus, dass er jederzeit in die Bundesrepublik Deutschland einreisen darf.“ Da nach dem Inkrafttreten des MoMiG die GmbH ihren Verwaltungssitz auch in das Ausland verlegen kann, ist die Forderung der früheren Rechtsprechung, dass einem GmbH-Geschäftsführer jederzeit die Einreise möglich sein muss, nicht mehr aufrecht zu halten. Durch die Möglichkeit des Verwaltungssitzes im Ausland ist es nicht mehr zwingend notwendig für vom Geschäftsführer höchstpersönlich wahrzunehmende Aufgaben in die BRD einzureisen.
Jan Köster
Rechtsanwalt Jan Köster ist sowohl Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht als auch Fachanwalt für Steuerrecht. Darüber hinaus ist er universitär geprüfter Wirtschaftsmediator.
Rechtsanwalt Köster berät seit mehr als 10-Jahren zu jeglichen Fragen des Gesellschafts- und Wirtschaftsrechts. Die Beratung erfolgt bundesweit oder in den Münchner Kanzleiräumen.
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