Das OLG München hat am 25.03.2009 unter dem Az 7 U 4835/08 ein Urteil gefällt, mit welchem näher auf die Fristen und Voraussetzungen der außerordentlichen Kündigung eines Geschäftsführers eingegangen wird. Insbesondere geht es auf die Frage ein, wann eine Gesellschafterversammlung zur Entscheidung über die Kündigung einzuberufen ist, wenn Sachverhaltsermittlungen notwendig sind.