Gründung einer Einpersonen-GmbH durch Vertreter ohne Vertretungsmacht

Es ist fast etwas Alltägliches: ein Berater wird beauftragt, auf die Schnelle eine GmbH für einen Mandanten zu gründen. Was dabei irreparabel schief gehen kann hat nun das Oberlandesgericht Stuttgart dargestellt:

Das Handeln eines Vertreters ohne Vertretungsmacht bzw. ohne formgültige Bevollmächtigung bei der Gründung einer Einpersonen-GmbH ist nicht genehmigungsfähig und eine entsprechende Gründungserklärung daher nichtig„.

(Leitsatz der Entscheidung des OLG Stuttgart: Beschluss vom 06.02.2015, Az: 8 W 49/15).

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Verdeckte Gewinnausschüttung – Teil 2

Letze Woche habe ich bereits einen in das Thema verdeckte Gewinnausschüttung einführenden Artikel veröffentlicht. In einer nun folgenden Serie sollen die einzelnen Hauptanwendungsfälle dargestellt werden. Grundsätzlich besteht eine solche Fülle an Anwendungsfällen, dass es fast unmöglich ist, einen umfassenden Überblick zu vermitteln. Dementsprechend beschränkt sich diese und auch die weiteren Ausführungen auf die wohl am häufigsten auftretenden Konstellationen.

Der erste Teil dieser Serie beschäftigt sich nun mit der Gewinnausschüttung im Zusammenhang mit der Vergütung eines Gesellschafter-Geschäftsführers:

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Geschäftsführer muss im Falle der Insolvenz der GmbH nicht auch Angaben über seine eigenen Vermögensverhältnisse machen

Der BGH hat entschieden, dass der Ruf der GmbH noch verspricht was er hält. Eine Insolvenz der Gesellschaft hat – bis auf strenge Ausnahmen – nichts mit der finanziellen Situation eines Geschäftsfühers zu tun. Das oberste deutsche Gericht hat am 05. März 2015 eine Entscheidung mit folgendem amtlichen Leitsatz getroffen:

Wird gegen eine GmbH ein Insolvenzantrag gestellt, hat der Geschäftsführer über die rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Verhältnisse der von ihm vertretenen Gesellschaft einschließlich gegen Gesellschafter und ihn selbst gerichteter Ansprüche Auskunft zu erteilen. Er ist hingegen nicht verpflichtet, über seine eigenen Vermögensverhältnisse und die Realisierbarkeit etwaiger gegen ihn gerichteter Ansprüche Angaben zu machen.

(BGH, Beschluss vom 05.03.2015 – Az: IX ZB 62/14)

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Die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)

In den Genuss finanzieller Vorteile zu kommen ohne dass hiervon ein Finanzamt Wind bekommt, hört sich zwar grundsätzlich verlockend an, ist jedoch in der Praxis kaum umsetzbar. Gerade der häufig gewählte Weg einer verdeckten Gewinnausschüttung an einen GmbH – Gesellschafter wird in den meisten Fällen aufgedeckt und anschließend besteuert. Das Finanzamt kennt die unterschiedlichsten Gestaltungsmöglichkeiten und dementsprechend bleibt kaum eine Variante unerkannt. Vorliegender Beitrag befasst sich mit der verdeckten Gewinnausschüttung im Allgemeinen, in einem in Kürze erscheinenden Beitrag gilt es typische Fälle einer derartigen Gestaltung darzulegen.

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Nachfolgehaftung bei Beibehaltung einer Etablissementbezeichnung

In einer interessanten Entscheidung hat sich das Bundesfinanzgericht, hier in München, mit der Frage auseinandergesetzt, ob für die angelaufenen Steuerschulden des vorherigen Restaurantpächters, welcher dieses als Vollkaufmann geführt hat, gem. § 191 AO i.V.m. § 25 HGB gehaftet wird, wenn der Nachfolger den Restaurantnahmen weiterführt. Dies ergäbe ohne in der Regel die Alarmglocken schrillen zu lassen ein potenziell erhebliches Haftungsrisiko.

Folgende Leitsätze hat das Gericht erlassen:

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