BGH: Berechnung der Abfindungshöhe

Der BGH hat einen Beschluss über die Berechnung der Abfindungshöhe gefasst, der eine Einigung der Gesellschafter als wirksam ansieht, die eine geringere Abfindung vorsieht, als sich nach der in dem Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Berechnungsmethode ergibt.

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