Gesellschafterbeschluss im Umlaufverfahren

Wie funktioniert das Umlaufverfahren beim Gesellschafterbeschluss?

Einige Angelegenheiten der Gesellschaft müssen von Gesetzes wegen zwingend durch Gesellschafterbeschluss geregelt werden. Dieses Erfordernis kann bestimmten Angelegenheiten auch durch die Satzung zugeschrieben werden. Die Beschlussfassung  geschieht meist im Zuge einer einberufenen Gesellschafterversammlung.  Während dies bei Ein-Mann-Gesellschaften und bei Gesellschaften mit überschaubarem Gesellschafterkreis regelmäßig keine größeren Probleme aufwerfen wird, kann sich die Terminfindung bei größerem Gesellschafterkreis durchaus schwierig gestalten.

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Kein Gesellschafterbeschluss bei Ersatzansprüchen gegen Geschäftsführer der Komplementär GmbH

Auch gut gemeinte Maßnahmen der Geschäftsführung sind nicht immer hilfreich. Begeht der Geschäftsführer einer Komplementär GmbH rechtswidrige Handlungen, um aus seiner Sicht Schaden von der Gesellschaft abzuwenden, muss er dennoch Ersatz leisten, sobald sich das Blatt gegen die Gesellschaft wendet. Welche Anforderungen an die Geltendmachung der Ansprüche zu stellen sind, wurde in Karlsruhe von dem dortigen Oberlandesgericht entschieden. Leitsätze:

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Löschung der Firma einer GmbH durch Urteil und ohne Gesellschafterbeschluss

Das Oberlandesgericht München hat vor zwei Tagen  eine Entscheidung zur Anmeldung der Löschung einer Firma – hier einer GmbH – mit folgendem Leitsatz gefällt:

Ist eine Gesellschaft rechtskräftig zur Anmeldung der Löschung ihrer Firma verurteilt, bildet der vom Gläubiger beim Registergericht elektronisch einzureichende Vollstreckungstitel die Grundlage für die Löschung, ohne dass es eines satzungsändernden Beschlusses bedarf.

OLG München, 31. Zivilsenat, Beschluss vom 10.6.2013, 31 Wx 172.13

Gesellschafterliste: Anfechtung Gesellschaftsanteilskauf

Das Oberlandesgericht Bremen hat sich in seiner Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, wie Gesellschaftsbeschlüsse zu behandeln sind, die einen Gesellschafter betreffen, der beim Handelsregister nicht mehr als solcher aufgelistet ist. Folgende Leitsätze wurden veröffentlicht:

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BGH: Berechnung der Abfindungshöhe

Der BGH hat einen Beschluss über die Berechnung der Abfindungshöhe gefasst, der eine Einigung der Gesellschafter als wirksam ansieht, die eine geringere Abfindung vorsieht, als sich nach der in dem Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Berechnungsmethode ergibt.

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Amtslöschung eines GmbH-Geschäftsführers aus dem Handelsregister

Ein im Handelsregister eingetragener Beschluss über die Bestellung eines Geschäftsführers kann nicht von Amts wegen gelöscht werden, wenn die Fehlerhaftigkeit allein darauf gestützt wird, dass Gesellschafter zu der Versammlung, in welcher der streitgegenständliche Beschluss gefasst wurde, nicht ordnungsgemäß geladen wurden und daher auch nicht beteiligt waren (OLG München vom 22.02.2010; Az: 31 Wx 162/09).

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