Gesellschafterausschluss mit sofortiger Wirkung

Die Satzung einer GmbH kann für den Fall des Ausschlusses eines Gesellschafters durch Gesellschafterbeschluss anordnen, dass der betroffene Gesellschafter seine Gesellschafterstellung mit sofortiger Wirkung – also auch schon vor Zahlung einer Abfindung – verliert. Diese Regelung greift in den meisten Fällen – es gibt jedoch Ausnahmen, welche durch den BGH nun erneut thematisiert wurden.

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Ausschluss Gesellschafter vor Zahlung einer Abfindung

Es liegt ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes zu der Frage vor, ob GmbH Gesellschafter auch vor der Zahlung einer Abfindung aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden können. Diese Frage hat eine hohe Praxisrelevanz. BGH- Beschluss vom 08.12.2008.

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