Anfang des Jahres hatte sich das Kammergericht Berlin mit der Frage auseinanderzusetzen, wie sich die Löschung einer englischen Limited aus dem dortigen Register auf die Parteifähigkeit in deutschen Zivilverfahren auswirkt. Hierzu ist folgender Leitsatz ergangen:
Löschung aus dem Handelsregister
Problemfelder bei der Amtsniederlegung eines Geschäftsführers
Sowohl die Gesellschaft, als auch der Geschäftsführer, welcher sein Amt niederlegt, sollten ein starkes Interesse dahingehend haben, dass der ehemalige Geschäftsführer auch aus dem Handelsregister gelöscht wird.