Was ist bei nicht-gesetzlich Berufsbezeichnungen zu beachten?

Immer wieder stößt man auf gesetzlich nicht vorgesehene Bezeichnungen wie „Sprecher der Geschäftsführung“ oder „Stellvertretender Geschäftsführer“. Kann man solche Bezeichnungen ohne weiteres verwenden und welche rechtlichen Folgen ergeben sich aus der Verwendung?

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