Kein Gesellschafterbeschluss bei Ersatzansprüchen gegen Geschäftsführer der Komplementär GmbH

Auch gut gemeinte Maßnahmen der Geschäftsführung sind nicht immer hilfreich. Begeht der Geschäftsführer einer Komplementär GmbH rechtswidrige Handlungen, um aus seiner Sicht Schaden von der Gesellschaft abzuwenden, muss er dennoch Ersatz leisten, sobald sich das Blatt gegen die Gesellschaft wendet. Welche Anforderungen an die Geltendmachung der Ansprüche zu stellen sind, wurde in Karlsruhe von dem dortigen Oberlandesgericht entschieden. Leitsätze:

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