COVID-19 und die virtuelle Gesellschafterversammlung

Die COVID-19-Pandemie zwang uns in den beiden vergangenen Jahren zu einer umfassenderen Digitalisierung des täglichen Lebens. Gleich, ob digitale Lehre, Homeoffice-Pflichten oder die Abhaltung privater Treffen im digitalen Raum via Webcam. Es war angesagt, persönliche Kontakte auf ein notwendiges Mindestmaß zu reduzieren, um dem Infektionsgeschehen entgegenzuwirken. Auch im Rechtsleben hielt dieser Wandel hin zum digitalen Leben Einzug: so wurde z.B in § 1 Abs. 2 COVMG festgelegt, dass die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft (AG) auch virtuell abgehalten werden kann. Demgegenüber sieht der die GmbH-betreffende § 2 COVMG keine vergleichbare Regelung vor. Ist es dennoch möglich eine GmbH-Gesellschafterversammlung im digitalen Raum abzuhalten?

Grundsatz: Präsenzveranstaltungen

Im GmbH-Gesetz findet sich keine klare Regelung über Gesellschafterversammlungen per se.

Mehr lesen

Corona Virus – Was Unternehmen jetzt wissen müssen

HINWEIS: Dieser Artikel wird täglich akutalisiert, soweit sich Änderungen ergeben.

Seit Wochen verbreitet sich das Corona Virus (COVID-19) rasend schnell auf der ganzen Welt. Beinahe alle wirtschaftlichen Sektoren spüren die Auswirkungen hiervon.

Die wirtschaftlich am stärksten betroffenen Branchen stellen derzeit Gastronomie, Tourismus, Kultur und Einzelhandel dar. Grund hierfür sind nicht zuletzt Empfehlungen der Regierung, das soziale Leben auf das nötigste Minimum hinunterzufahren. Die Folgen sind Reise- und Einreiseverbote weltweit, Quarantänemaßnahmen, gestoppte Verkehrs- und Warenflüsse, Produktionsstilllegungen, Einbrüche am Aktienmarkt, Veranstaltungsabsagen und Umsatzeinbußen in fast allen denkbaren Bereichen.

Die Regierung verfolgt mit diesem drastischen Vorgehen das primäre Ziel, die Verbreitung des Virus so gut es geht einzudämmen und die Bevölkerung zu schützen.

Im Ergebnis stehen sich damit jedoch zwei Interessen gegenüber, die es langfristig in einen angemessenen Ausgleich zu bringen gibt: Das öffentliche sowie individuelle Interesse der Bevölkerung am Schutz der Gesundheit und des Lebens auf der einen Seite und auf der anderen Seite das Interesse aller am wirtschaftlichen Markt Beteiligten, nicht nur eine massive globale Wirtschafts- und Finanzkrise zu verhindern, sondern vor allem die Existenz eines jeden Betroffenen zu retten.

Als Anwaltskanzlei, die ihren Fokus auf der Betreuung mittelständischer Unternehmen hat, ist eine unserer Aufgaben, in schwierigen Zeiten Verantwortung zu übernehmen und bereit sein, Ihre Ziele zu unseren eigenen zu machen. Wie wir seit 15 Jahren als Leitgedanken formulieren, möchten wir nicht erst helfen, wenn das Schiff auf Grund gelaufen ist, sondern in jedem Moment dazu beitragen, es sicher durch alle Untiefen zu navigieren. Daher stellen wir an dieser Stelle die möglichen Maßnahmen vor.

Dementsprechend haben wir unser Rüstzeug parat und dieses für die aktuelle Situation angepasst und aufgerüstet um auch Sie bestmöglich durch diese Zeiten zu navigieren und mit unserer Kompetenz und Erfahrung zu beraten und bei den möglichen Maßnahmen konkret unterstützen.

Mehr lesen