Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) – Was ist neu?

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) zum 1. Januar 2024 ging eine Flut von Neuerungen durch das deutsche Gesellschaftsrecht – neue „Hausnummern“ , Einschübe und Streichungen sowie insbesondere im Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zahlreiche Erleichterungen: Was seit Jahren ständige Rechtsprechung war, wird nun kodifiziertes Gesetzesrecht.

Dieser Artikel soll Ihnen einen Überblick über die Hintergründe dieser „Jahrhundertreform“ des Gesellschaftsrechts, ihre wichtigsten Änderungen sowie deren Auswirkungen auf die Praxis vermitteln.

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Exkurs zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist schnell gegründet – das eine oder andere Mal gar ohne dass es von den Gesellschaftern bemerkt wird. Ob die BGB-Gesellschaft für den nachhaltigen Aufbau eines Unternehmens die richtige Rechtsform ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

1. Was ist eine BGB-Gesellschaft?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine auf Vertrag beruhende Personenvereinigung zur Förderung eines von ihren Gesellschaftern verfolgten Zweckes, § 705 BGB.

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