Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) zum 1. Januar 2024 ging eine Flut von Neuerungen durch das deutsche Gesellschaftsrecht – neue „Hausnummern“ , Einschübe und Streichungen sowie insbesondere im Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zahlreiche Erleichterungen: Was seit Jahren ständige Rechtsprechung war, wird nun kodifiziertes Gesetzesrecht.
Handelsregister
Änderung der GmbH-Geschäftsadresse
Wie man die Geschäftsadresse einer GmbH ändern kann
Wie bereits in meinem letzten Blogbeitrag vom 15.2.2013 ausgeführt, ist der deutsche Gesetzgeber einigen richtungsweisenden Urteilen des Europäischen Gerichtshof gefolgt und erlaubt seit dem MoMiG die Verlegung des Verwaltungssitzes einer GmbH in das europäische Ausland. Dennoch musste sichergestellt werden, dass Zustellungen im Rahmen des Rechtsverkehrs dennoch problemlos erfolgen können. Hierfür wurden hinsichtlich der Geschäftsadresse – welche nicht identisch mit dem inländischen Satzungssitz sein muss – durch das MoMiG einige neue Regelungen eingeführt.
GmbH Gründung: Kann Registergericht Angaben zur Liquidität verlangen?
Der 31. Senat des OLG München hat mit einem Beschluss vom 17.02.2011 entschieden, dass das Registergericht (Amtsgericht: Handelsregister) im Falle der Rückzahlung der Stammeinlage gegen einen Rückgewähranspruch nach § 19 Absatz 5 GmbHG Nachweise für die Angaben zu Liquidität und der Vollwertigkeit des Rückgewähranspruchs verlangen kann.
Hierbei kommt nach Ansicht des OLG München eine positive Bewertung durch eine anerkannte Ratingagentur in Betracht.
GmbH-Gründung durch Cash-Pooling: Vorlage von Unterlagen
Eine Entscheidung des OLG München vom 17.02.2011 stellt klar, dass das Registergericht beim sog. Cash Pooling die Vorlage aussagekräftiger Unterlagen zur Prüfung der Absicherung des Rückzahlungsanspruches an die GmbH verlagen kann:
Handelsregisteranmeldung einer UG – fehlende Versicherung des GF
Neuer Beschluss des Oberlandesgerichts München zu der Frage, ob eine fehlende Versicherung des Geschäftsführers einer UG die Eintragung hindert:
Fehlt in der zunächst beim Registergericht eingereichten Anmeldung einer Unternehmergesellschaft die Versicherung des Geschäftsführers zur Belehrung über die unbeschränkte Auskunftspflicht und wird diese vom Notar nachträglich in derselben Urkunde ohne erneute Beglaubigung ergänzt, kann das Registergericht die Eintragung ablehnen.
Eintragungshindernis bei Nichtigkeit der Bestellung eines neuen Geschäftführers
Neue Entscheidung des OLG München vom 30.03.2009 hinsichtlich der Frage, ob ein Eintragungshindernis besteht, wenn der Bestellungsbeschluss für einen Geschäftsführer nichtig ist.
Gegen die Zurückweisung der Anmeldung eines neuen Geschäftsführers zur Eintragung in das Handelsregister ist nach Auffassung des OLG München auch der anmeldende Geschäftsführer selbst im eigenen Namen zur Einlegung einer Beschwerde befugt, da er die Anmeldung der Eintragung seiner Bestellung auch in Erfüllung einer ihn persönlich treffenden Pflicht vornimmt