Geschäftsführer: Recht auf Begründung seiner fristlosen Kündigung

Das LG Zweibrücken hat mit seiner Entscheidung vom 14.08.2009 (Az: HK 9/09) die einem Geschäftsführer nach einer Kündigung zustehenden Rechte um eine Variante erweitert. Neben den bereits bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung oder auf Zahlung von Vergütung steht dem gekündigten Geschäftsführer nach dieser bereits rechtskräftigen Entscheidung nun auch das isoliert einklagbare Recht zu, die ihm gegenüber ausgesprochene Kündigung schriftlich begründet zu bekommen.

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Anspruch auf Verdienstausfall wegen Gerichtstermin

Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob bei der Teilnahme an einem Gerichtstermin der Verdienstausfall ersetzt werden kann.

Folgender Leitsatz ist ergangen:

Einer juristischen Person kann wegen der Teilnahme ihres Geschäftsführers an einem Gerichtstermin ein Anspruch auf Verdienstausfall zustehen.“

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