Undurchsichtige Buchführung schützt nicht vor Geschäftsführerhaftung

Ein Geschäftsführer muss im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft gem. § 15 a InsO einen Insolvenzantrag stellen. Im Falle der Insolvenzverschleppung tritt eine Geschäftsführerhaftung gegenüber den Insolvenzgläubigern ein.

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Cash-Pooling: Intelligente Zins- und Liquiditätsoptimierung mit haftungsrechtlichen Schattenseiten

Gerade in den heutigen Krisenzeiten, in denen nicht einmal rekordverdächtig niedrige Leitzinzen der Zentralbanken kurz- und mittelfristige Kreditklemmen verhindern können, ist es für Unternehmen von einem besonderen Interesse eigene Lösungsansätze zur Behebung von Liquiditätsschwierigkeiten und zur Optimierung von Zinsen zu entwickeln. Ein beliebtes und sich auf dem Vormarsch befindendes Mittel ist hierfür das sog. „Cash-Pooling“.

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Thema Geschäftsführerhaftung: Gegenüber Dritten besteht keine Eigenhaftung bei Verletzung von Organisationspflichten

In einer interessanten Entscheidung hat sich das Oberlandesgericht Schleswig mit einem für GmbH Geschäftsführer brisantem Thema auseinandergesetzt.

Die entscheidenden Richter hatten sich mit der Frage nach der Haftung eines GmbH-Geschäftsführers gegenüber Dritten aufgrund der Verletzung seiner Organisationspflichten zu befassen. Hierzu wurden folgende amtliche Leitsätze veröffentlicht:

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GmbH & Co. KG: Haftung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH gegenüber der KG

In einem aktuellen Urteil des Kammergerichts Berlin hat sich dieses mit der Haftung des Geschäftsführers einer Komplementär GmbH, deren Aufgabe die Geschäftsführung für die GmbH & Co. KG ist, auseinandersetzt. Grundlage des Urteils sind Ausführungen über die Haftungsvoraussetzungen und die Beweislast bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen der Geschäftsführer der Komplementär GmbH.

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Haftungsrisiken des Geschäftsführers in Krise und Insolvenz

Nach einer aktuellen Berechnung der Wirtschaftsauskunftei Creditreform steht zu befürchten, dass in diesem Jahr 38.000 bis 40.000 Unternehmen aus Deutschland Insolvenz anmelden müssen. Diese Zahlen verdeutlichen, dass es sich bei strauchelnden GmbH’s nicht um Einzelfälle handelt. Eine tiefergehende Auseinandersetzung mit dem Thema „Krise/Insolvenz“ ist für die Vielzahl von betroffenen Gesellschaften unvermeidbar.

Hierbei ist es für jeden Geschäftsführer, dessen Unternehmen sich in einer Krise befindet, unbedingt notwendig, genau über seine Haftungsrisiken Bescheid zu wissen und Wege zu kennen, durch richtige Geschäftsführung der GmbH die persönliche zivil- und strafrechtliche Haftung zu vermeiden. Insoweit zeigt dieser Artikel Risiken auf und gibt Handlungsanweisungen, diese Risiken zu vermeiden.

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Persönliche Haftung des Geschäftsführers für unzulässige E-Mail-Werbung

Unternimmt der Geschäftsführer und gesetzliche Vertreter einer Gesellschaft keine Maßnahmen, um unlautere E-Mail-Werbung wegen der ungeprüften Verwendung der von Dritten erworbenen Adressdatenbestände zu verhindern, haftet er persönlich auf Unterlassung. Dies hat das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 24.11.2009 (Az. I-20 U 137/09) entschieden.

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Persönliche Haftung Geschäftsührer Verletzung gewerblicher Schutzrechte

In einem kürzlich erschienen Aufsatz (GRUR 2009, S. 820ff.) befasst sich der Kollege Dr. Rüdiger Werner mit der interessanten Frage, ob und inwieweit Geschäftsführer einer GmbH (UG) für Immaterialgüterrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstöße haften, die im Zusammenhang mit der Gesellschaft stehen. Dabei gibt er auch einen Überblick über die diesbezüglich bestehende Rechtsprechung, die im Folgenden zusammengefasst wird.

Gewerblicher Rechtschutz beim Geschäftsführer

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