Exakte Firmierung einer UG (haftungsbeschränkt)

Der nach § 5a Absatz 1 GmbHG zwingend vorgeschriebene FirmenzusatzUnternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ ist exakt und buchstabengetreu einzuhalten und damit nach einem Beschluss des OLG Hamburg auch der Zwischeneinfügung weiterer Namensbestandteile unzugänglich.

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Rücklagenbildung in der UG (haftungsbeschränkt)

Wie funktioniert die Rücklagenbildung in einer UG

Von dem Jahresüberschuss muss gem. § 5a Abs. 3 GmbHG ¼ in eine gesetzliche Rücklage eingestellt werden. Diese Regelung hat den Sinn, eine Ansparung des Stammkapitals gesetzlich abzusichern und die Eigenkapitalausstattung zu erhöhen. Sie hat gläubigerschützende Funktion.

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