Unterbilanz- bzw. Vorbelastungshaftung bei der Vor-GmbH

Nach dem von der Rechtsprechung entwickelten Rechtsinstitut der Unterbilanz- bzw. Vorbelastungshaftung haben die Gesellschafter einer GmbH, die vor der Eintragung in das Handelsregister den Geschäftsbetrieb aufnimmt, eine Differenz zwischen dem Stammkapital der GmbH und dem Wert Ihres Vermögens im Zeitpunkt der Eintragung anteilig zu erstatten.

Nun hat das OLG Brandenburg sich in einer wichtigen Entscheidung darüber geäussert, wer für das Vorliegen einer Unterbilanz die Beweislast trägt.

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Checkliste für die Mantelgründung einer GmbH / UG

Unter einem sog. Mantelkauf versteht man den Erwerb einer bereits existierenden GmbH, ohne das dazu gehörige Unternehmen. Regelmäßig ist der Geschäftsbetrieb dieses Mantels bereits eingestellt und dem Erwerber der GmbH geht es auch nicht darum, ein bestehendes Unternehmen fortzuführen, sondern möglichst günstig die Möglichkeit bekommen, die persönliche Haftung für sein eigenes Unternehmen durch Verwendung der bereits existierenden GmbH einzuschränken.

Dieser Artikel gibt einen Überblick über den Mantelkauf und zeigt auf, wo hier Haftungsrisiken bestehen:

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Haftung: Angaben auf Geschäftsbriefen von GmbH und UG

Der Geschäftsführer einer GmbH (auch der Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt) hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Geschäftsbriefe, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind, die in § 35a GmbHG genannten Angaben enthalten.

Hier lesen Sie alles was Sie zu diesem Thema wissen müssen:

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Amtslöschung eines GmbH-Geschäftsführers aus dem Handelsregister

Ein im Handelsregister eingetragener Beschluss über die Bestellung eines Geschäftsführers kann nicht von Amts wegen gelöscht werden, wenn die Fehlerhaftigkeit allein darauf gestützt wird, dass Gesellschafter zu der Versammlung, in welcher der streitgegenständliche Beschluss gefasst wurde, nicht ordnungsgemäß geladen wurden und daher auch nicht beteiligt waren (OLG München vom 22.02.2010; Az: 31 Wx 162/09).

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